Nachwuchsförderung
Für die DGFF nimmt die Nachwuchsförderung ihrer Mitglieder einen besonderen Stellenwert ein. Folgende Maßnahmen richten sich daher exklusiv an Studierende sowie Doktorand*innen und Habilitand*innen der DGFF:
Die von der DGFF in Zusammenarbeit mit den österreichischen und Schweizer Partnerverbänden (ÖGSD, ADLES) organisierten Sommerschulen geben Doktorand*innen und Habilitand*innen die Möglichkeit zur Professionalisierung im Bereich der empirischen Forschungsmethoden und -strategien unter Anleitung von forschungserfahrenen Mitgliedern. Darüber hinaus dienen sie dem intensiven Austausch zwischen Forschenden und der Vernetzung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Mitglieder, die an einer Ausrichtung der Sommerschule interessiert sind, können weitere Informationen auf Anfrage beim Vorstand erhalten.
Nachdem die Sommerschule 2020 im digitalen Format stattfinden musste, ist vom 13.-19.08.2023 wieder ein Präsenz-Format am bewährten Ort im Haus Bergkranz in Rietzlern, Österreich geplant. Organisiert wird die Sommerschule mit dem Rahmenthema „Verantwortung in der fremdsprachendidaktischen Forschung: Methoden, Ethik, Third Mission“ von Dr. Katharina Wieland (Didaktik der romanischen Sprachen, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg), Dr. Katrin Schultze (Fachdidaktik Englisch, HU Berlin), Prof. Dr. Urška Grum (Didaktik der englischen Sprache, Universität Potsdam).
Bewerbungen sind möglich bis 24.03.2023.
Für die Nachwuchswissenschaftler*innen der DGFF besteht die Möglichkeit der Förderung von Forschungsarbeiten durch den Forschungsfonds der DGFF. Die Idee eines Forschungsfonds für Nachwuchswissenschaftler*innen basiert auf der Erfahrung, dass gerade im Rahmen von Qualifikationsarbeiten (Promotionen, Habilitationen) für spezifische Zwecke Finanzen benötigt werden, wobei Doktorand*innen, auch wenn sie eine Qualifikationsstelle haben, hierfür oft die erforderlichen Mittel nicht anderweitig bekommen können.
Förderungsidee
Es geht dabei um finanzielle Zuwendungen für folgende Zwecke:
a) anteilige Übernahme der Kosten für die Durchführung der Datenerhebung bzw. -auswertung, insb. Bezahlung der Proband*innen oder Co-Kodierer*innen; Verbrauchsmaterialien (keine Geräte); Ausleihgebühren für Geräte; aber auch: Bezuschussung von Archivreisen oder der Literaturbeschaffung
b) anteilige Übernahme der Kosten für Ausbildungssondermaßnahmen, z.B. Teilnahme an kostenpflichtigen Workshops zur Datenaufbereitungssoftware (z.B. SPSS, atlas_ti, MAXQDA), Transkription und Dateneingabe.
Umfang der Förderung
Die DGFF gewährt jährlich drei Forschungsmittel-Zuschüsse an Nachwuchswissenschaftler*innen in Höhe von jeweils bis zu 1.000,-‐ Euro. Alle Arten von Forschung werden hier unterstützt. Für das Jahr 2018 stehen insgesamt noch 3.000,-‐ EUR zur Verfügung. Doktorand*innen und Habilitand*innen der Fremdsprachenforschung können in einem kompetitiven Auswahlverfahren einen Forschungsmittelzuschuss für ihre Qualifikationsarbeiten von anteilig bis zu max. 75% der Kosten beantragen. Anträge, die zu einem Antragszeitpunkt nicht zum Zuge kommen, können zu einem späteren Zeitpunkt nochmals in ggf. überarbeiteter Form eingereicht werden.
Weitere Informationen (bspw. Voraussetzungen und Kriterien für die Bewilligung des Antrages, Rechenschaftslegung, Hinweise zum Datenschutz etc.) finden Sie hier.
Die Nachwuchstagungen der DGFF dienen der Vernetzung des wissenschaftlichen Nachwuchses, finden i.d.R. jährlich statt und können im Rahmen der Tagungsförderung unterstützt werden. Die Mitglieder der DGFF freuen sich über (Nachwuchs-) Wissenschaftler*innen, die an der Ausrichtung einer solchen Tagung interessiert sind und das Veranstaltungsangebot bereichern möchten. Sie können sich jederzeit an Vorstand und Beirat wenden.
Vor dem Hintergrund der Zielsetzungen der DGFF haben Vorstand und Beirat beschlossen, dass die DGFF einen DGFF-Nachwuchspreis ausloben wird. Dieser wird im Rahmen des DGFF-Kongresses feierlich übergeben.
Der Preis soll wissenschaftliche Arbeiten auszeichnen, die aufgrund ihrer innovativen Anlage einen herausragenden und voraussichtlich langfristig wirksamen Beitrag für die Fremdsprachenforschung geleistet haben. Der innovative Charakter kann sich dabei sowohl auf der forschungsmethodologischen bzw. forschungsmethodischen Ebene, aber auch auf der Ebene der Fragestellung bzw. (hermeneutischen bzw. empirischen) Konzeptbildung liegen.
Der Preis wird in zwei Kategorien vergeben werden:
In der ersten Kategorie für Staatsexamens- und Masterarbeiten, die mit 500,-- € dotiert ist, liegt das Vorschlagsrecht bei dem / der betreuenden Hochschullehrer*in.
In der zweiten Kategorie können Dissertationen, Habilitationen bzw. vergleichbare Forschungsprojekte von Promovenden, Habilitanden und Juniorprofessor*innen vorgeschlagen werden. Hier können sowohl Selbstvorschläge als auch Vorschläge von Hochschullehrer*innen eingereicht werden. Die Dotierung liegt bei 2.000,-- €.
Eine Jury, in der Vorstand und Beirat sowie weitere Mitglieder vertreten sind, die die Bandbreite der Gesellschaft mit Blick auf die vertretenen Sprachen, Forschungsansätze und -traditionen abbilden sollen, wird die eingereichten Vorschläge prüfen. Vorstand und Beirat prüfen und bestätigen auf der Grundlage eines kurzen Berichts der Jury deren Entscheidung und bereiten die Preisvergabe in Kooperation mit der Kongressorganisation und der Jury vor.