Tagungsförderung
Kleinere Symposien und Tagungen, die maßgeblich von DGFF-Mitgliedern organisiert werden und einen deutlich erkennbaren Forschungsbezug haben, können auf Antrag gefördert werden. Der Förderbetrag beläuft sich in der Regel auf maximal 1.500,- € pro Antrag.
Formalia
Bitte richten Sie Ihren Antrag bis zum 15. Dezember 2024 an den Vorstand der DGFF (vorstand(at)dgff.de).
Für die Einreichung des Antrags ist das vorgegebene Formular zu verwenden.
Das Formular finden Sie hier.
Es werden folgende Angaben benötigt:
- das Thema und Ziel der Veranstaltung,
- die Ausrichterinnen und Ausrichter,
- das Datum der Tagung,
- der Tagungsort,
- der voraussichtliche Teilnehmerkreis,
- die Form, in der darauf aufmerksam gemacht wird, dass es sich um eine von der DGFF mitfinanzierte Veranstaltung handelt,
- geplanter Ablaufplan der Tagung
- detaillierter Kostenplan
Nicht gefördert werden können reine Fortbildungsveranstaltungen und Tagungen mit einem geschlossenen Teilnehmerkreis.
Anträge, welche die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, werden von Vorstand und Beirat der DGFF jeweils etwa einen Monat nach Ablauf der Antragsfrist entschieden. Die Antragstellerinnen und Antragssteller erhalten dann zeitnah eine Zu- oder Absage.
Weitere Informationen (bspw. Hinweise zum Datenschutz, Verpflichtungen durch Antragsbewilligung) finden Sie hier.